Bedingungen zur gesetzlichen Mängelhaftung

1. Geltungsbereich

  • Diese Bedingungen gelten für sämtliche Waren, die Verbraucher über den Online-Shop von corzian erwerben.
  • Erfasst werden:
    • Werkzeugtaschen;
    • Umhängetaschen;
    • Rucksäcke;
    • Reisetaschen;
    • Sporttaschen;
    • Haustier-Transporttaschen;
    • Gürteltaschen;
    • Geldbörsen;
    • Laptoptaschen;
    • Aktentaschen.
  • Anbieter:
    • corzian
    • 2619 S La Salle Ave #1
    • Los Angeles, CA 90018
    • Vereinigte Staaten.
  • Diese Bedingungen erläutern die gesetzlichen Rechte bei:
    • Sachmängeln;
    • Rechtsmängeln;
    • beschädigter Ware;
    • unvollständiger Lieferung;
    • Falschlieferung.
  • Zwingende Verbraucherrechte bleiben vollständig bestehen.

2. Gesetzliche Mängelhaftung und Garantie

  • Für sämtliche Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  • Die gesetzliche Mängelhaftung entsteht aus dem Kaufvertrag.
  • Diese Bedingungen begründen keine eigenständige:
    • Händlergarantie;
    • Herstellergarantie;
    • Haltbarkeitsgarantie;
    • Beschaffenheitsgarantie.
  • Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie:
    • beim betreffenden Produkt ausdrücklich ausgewiesen ist;
    • in einer gesonderten Garantieerklärung beschrieben wird.
  • Eine freiwillige Garantie:
    • besteht zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung;
    • ersetzt keine gesetzlichen Ansprüche;
    • beschränkt keine Verbraucherrechte.

3. Abgrenzung zu Widerruf und Rückgabe

  • Die gesetzliche Mängelhaftung ist unabhängig vom:
    • gesetzlichen Widerrufsrecht;
    • freiwilligen 30-tägigen Rückgaberecht;
    • Stornierungsverfahren vor dem Versand.
  • Das Widerrufsrecht setzt keinen Produktmangel voraus.
  • Die Mängelhaftung betrifft Ware, die bei Gefahrübergang nicht den vertraglichen oder gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Der Ablauf der Widerrufs- oder freiwilligen Rückgabefrist beendet keine fortbestehenden Mängelrechte.

4. Rechtliche Grundlagen

5. Vertragsgemäße Beschaffenheit

  • Eine Ware ist mangelfrei, wenn sie bei Gefahrübergang:
    • den vereinbarten Anforderungen entspricht;
    • die objektiv zu erwartenden Eigenschaften erfüllt;
    • den einschlägigen Montageanforderungen entspricht.
  • Zu den vereinbarten Anforderungen gehören:
    • Art;
    • Menge;
    • Qualität;
    • Funktion;
    • vertraglich vorausgesetzte Verwendung;
    • Zubehör;
    • Anleitungen;
    • ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften.
  • Zu den objektiven Anforderungen gehören:
    • Eignung für die gewöhnliche Verwendung;
    • übliche Beschaffenheit vergleichbarer Waren;
    • Eigenschaften, die ein Verbraucher nach Produktart und öffentlicher Beschreibung erwarten darf;
    • übliche Verpackung und erforderliche Hinweise.

6. Maßgebliche Produkteigenschaften

  • Je nach Artikel werden insbesondere berücksichtigt:
    • Maße;
    • Farbe;
    • Material;
    • Verarbeitung;
    • Tragfähigkeit;
    • Nähte;
    • Verschlüsse;
    • Gurte;
    • Griffe;
    • Fächer;
    • Innenaufteilung;
    • Zubehör;
    • Verwendungszweck;
    • Pflege- und Sicherheitshinweise.
  • Maßgeblich sind:
    • die beim Kauf angezeigte Produktbeschreibung;
    • die vereinbarte Beschaffenheit;
    • gesetzlich erwartbare Eigenschaften.

7. Beispiele für einen Mangel

  • Ein Sachmangel liegt nach den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere vor, wenn die Ware:
    • nicht dem bestellten Artikel entspricht;
    • in einer anderen Farbe oder Ausführung geliefert wurde;
    • erheblich von der Produktbeschreibung abweicht;
    • eine vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt;
    • nicht für die vorausgesetzte Verwendung geeignet ist;
    • fehlerhaft verarbeitet ist;
    • beschädigt ankommt;
    • unvollständig geliefert wird;
    • vereinbartes Zubehör nicht enthält;
    • nicht den anwendbaren Sicherheitsanforderungen entspricht.

8. Übliche Abweichungen

  • Geringfügige material- oder fertigungsbedingte Unterschiede sind nur dann vertragsgemäß, wenn:
    • sie innerhalb üblicher Toleranzen liegen;
    • keine vereinbarte Eigenschaft betroffen ist;
    • Funktion und Verwendung erhalten bleiben;
    • kein Sicherheitsrisiko entsteht.
  • Bildschirm- oder lichtbedingte Farbunterschiede sind unbeachtlich, sofern keine erhebliche Abweichung von der bestellten Farbe vorliegt.
  • Erhebliche Abweichungen bei:
    • Maßen;
    • Material;
    • Farbe;
    • Funktion;
    • Ausführung;
    • bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

9. Normaler Verschleiß

  • Gewöhnlicher Verschleiß ist kein Sachmangel, wenn:
    • er auf vertragsgemäßer Nutzung beruht;
    • kein bereits bei Gefahrübergang vorhandener Fehler ursächlich war.
  • Dazu gehören je nach Produkt:
    • übliche Gebrauchsspuren;
    • normaler Abrieb;
    • materialtypische Alterung;
    • gewöhnliche Abnutzung beweglicher Teile;
    • geringfügige nutzungsbedingte Farbveränderungen.
  • Vorzeitiger oder ungewöhnlich starker Verschleiß wird anhand:
    • Produktart;
    • Nutzungsdauer;
    • Verwendungsweise;
    • Pflege;
    • gesetzlicher Beweislast;
    • geprüft.

10. Schäden nach Gefahrübergang

  • Kein ursprünglicher Produktmangel liegt vor, wenn ein Schaden ausschließlich verursacht wurde durch:
    • zweckwidrige Nutzung;
    • außergewöhnliche Überlastung;
    • ungeeignete Reinigung;
    • Missachtung eindeutiger Pflegehinweise;
    • unsachgemäße Lagerung;
    • übermäßige Feuchtigkeit;
    • extreme Hitze;
    • offenes Feuer;
    • aggressive Chemikalien;
    • scharfe Gegenstände;
    • äußere Stöße oder Schnitte;
    • unsachgemäße Veränderung oder Reparatur.
  • Diese Aufzählung:
    • verändert keine gesetzliche Beweislast;
    • begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss;
    • beseitigt keinen Anspruch bei einem mitursächlichen ursprünglichen Mangel.

11. Gesetzliche Verjährungsfrist

  • Für neue Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist:
    • zwei Jahre ab Ablieferung.
  • Die Frist wird:
    • nicht durch die 30-tägige Rückgabefrist ersetzt;
    • nicht vom Besitz der Originalverpackung abhängig gemacht;
    • durch diese Bedingungen nicht verkürzt.
  • Besondere gesetzliche Vorschriften bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben bestehen.

12. Gesetzliche Vermutung

  • Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand, gilt nach den gesetzlichen Voraussetzungen die Vermutung, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
  • Die Vermutung entfällt nur, wenn sie mit:
    • der Art der Ware;
    • der Art des festgestellten Zustands;
    • unvereinbar ist.
  • Diese Bedingungen verlagern die gesetzliche Beweislast nicht zum Nachteil des Verbrauchers.

13. Meldung eines Mangels

  • Mängelanzeigen sind zu richten an:
  • Die Anfrage sollte enthalten:
    • Name;
    • Bestellnummer;
    • Produktbezeichnung;
    • Beschreibung des Mangels;
    • Zeitpunkt der Feststellung;
    • geeignete Fotos;
    • Angaben zur Nutzung, soweit für die Prüfung erforderlich.
  • Das Fehlen einzelner Angaben:
    • beseitigt keine gesetzlichen Rechte;
    • verändert keine Beweislast;
    • führt nicht automatisch zur Ablehnung.
  • Vollständige Zahlungsdaten dürfen nicht übermittelt werden.

14. Prüfverfahren

  • Eine Mängelanzeige durchläuft:
    • Eingang und Erfassung;
    • Zuordnung zur Bestellung;
    • Prüfung der Produktbeschreibung;
    • Auswertung der geschilderten Abweichung;
    • Prüfung der Unterlagen;
    • Feststellung der gesetzlichen Abhilfe;
    • Durchführung der erforderlichen Maßnahme;
    • Abschlussmitteilung.
  • Zusätzliche Informationen werden nur im erforderlichen Umfang angefordert.

15. Nacherfüllung

  • Bei einem Mangel steht dem Käufer zunächst Nacherfüllung zu.
  • Der Käufer wählt grundsätzlich zwischen:
    • Beseitigung des Mangels;
    • Lieferung einer mangelfreien Ware.
  • Eine gewählte Art wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verweigert, insbesondere bei:
    • Unmöglichkeit;
    • unverhältnismäßigen Kosten.
  • Die Nacherfüllung erfolgt:
    • innerhalb angemessener Frist;
    • ohne erhebliche Unannehmlichkeiten;
    • unter Berücksichtigung von Art und Verwendungszweck der Ware.
  • Erforderliche Kosten der Nacherfüllung trägt corzian nach den gesetzlichen Bestimmungen.

16. Rücksendung im Mängelfall

  • Vor einer erforderlichen Rücksendung wird die Abstimmung per E-Mail empfohlen:
  • Rücksendeadresse:
    • corzian
    • 2619 S La Salle Ave #1
    • Los Angeles, CA 90018
    • Vereinigte Staaten.
  • Die Ware sollte:
    • transportsicher verpackt werden;
    • der Bestellung eindeutig zugeordnet sein;
    • die zur Prüfung erforderlichen Bestandteile enthalten.
  • Die Originalverpackung ist keine Voraussetzung für gesetzliche Mängelrechte.
  • Bei bestätigtem Mangel werden notwendige Rücksendekosten nach den gesetzlichen Vorschriften getragen.

17. Weitere Mängelrechte

  • Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen:
    • Minderung;
    • Rücktritt;
    • Schadensersatz;
    • Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  • Diese Rechte greifen insbesondere, wenn:
    • Nacherfüllung verweigert wird;
    • Nacherfüllung fehlgeschlagen ist;
    • eine angemessene Frist erfolglos abläuft;
    • eine Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist.
  • Die Reihenfolge der Rechtsbehelfe richtet sich nach dem Gesetz.

18. Erstattung

  • Eine geschuldete Rückzahlung erfolgt:
    • über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel;
    • ohne Bearbeitungsgebühr;
    • ohne Verwaltungsgebühr.
  • Die Erstattungsanweisung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Feststellung des Anspruchs.
  • Zusätzliche Verbuchungszeiten richten sich nach:
    • Authorize.Net;
    • Kartenanbieter;
    • kartenausgebendem Institut.

19. Herstellergarantien

  • Eine Herstellergarantie gilt nur, wenn sie für das konkrete Produkt ausdrücklich ausgewiesen ist.
  • Maßgeblich ist die jeweilige Garantieerklärung.
  • Sie enthält:
    • Garantiegeber;
    • Dauer;
    • räumlichen Geltungsbereich;
    • Voraussetzungen;
    • Leistungen;
    • Verfahren.
  • Ihre Inanspruchnahme beschränkt keine gesetzlichen Ansprüche gegenüber corzian.

20. Produktsicherheit und Haftung

  • Ansprüche aus Produktsicherheit und zwingender Produkthaftung bleiben bestehen.
  • Bei einer sicherheitsrelevanten Auffälligkeit sollte die Nutzung beendet und der Vorgang gemeldet werden:
  • Keine Beschränkung gilt für:
    • Personenschäden;
    • Vorsatz;
    • grobe Fahrlässigkeit;
    • zwingende Produkthaftung.

21. Datenschutz

  • Für eine Mängelanzeige werden verarbeitet:
    • Name;
    • Kontaktdaten;
    • Bestellnummer;
    • Produktinformationen;
    • Beschreibung;
    • Fotos;
    • Versand- und Erstattungsdaten;
    • Kommunikationsverlauf.
  • Die Verarbeitung dient:
    • Zuordnung;
    • Prüfung;
    • Nacherfüllung;
    • Erstattung;
    • gesetzlicher Dokumentation.
  • Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung.

22. Kontakt

  • Gewährleistungsservice:
    • corzian
    • 2619 S La Salle Ave #1
    • Los Angeles, CA 90018
    • Vereinigte Staaten
    • E-Mail: careteam@corzian.com
    • Telefon: +1 (323) 067-9248.

23. Vorrang gesetzlicher Rechte

  • Keine Bestimmung:
    • schließt gesetzliche Mängelrechte aus;
    • verkürzt gesetzliche Fristen;
    • verändert die Beweislast zum Nachteil des Verbrauchers;
    • beschränkt Produkthaftungsansprüche.
  • Bei einer Abweichung gilt die zwingende gesetzliche Vorschrift.